Verzögerung beim Einzug der Grundsteuer – Abbuchungen erfolgen ab dem 16. März 2026


Die Abbuchungen der fälligen Beträge werden nun im Laufe der kommenden Woche, ab dem 16. März 2026, nachgeholt.

Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Systems erhalten alle Bürgerinnen und Bürger zudem ein neues Kassenzeichen. Dieses wird künftig bei Abbuchungen und im Verwendungszweck angegeben und dient der eindeutigen Zuordnung der jeweiligen Forderung.

Um die Abbuchungen auf dem Kontoauszug besser nachvollziehen zu können, enthält der Verwendungszweck ebenfalls entsprechende Kürzel. Die folgende Übersicht erläutert deren Bedeutung:

Legende der im Verwendungszweck verwendeten Kürzel

  • GRUNDSTEUER A – Grundsteuer A
  • LWK Beitrag – Landwirtschaftskammerbeitrag
  • GRUND B – WGS – Grundsteuer B für Wohngrundstücke
  • GRUND B – NWGS – Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke
  • GRUND B – UBG – Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke


Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Verzögerung im Zuge der Systemumstellung.