Startschuss für gemeinsame Betreuungsbehörde – Interkommunale Zusammenarbeit nimmt weiter Fahrt auf


Im Rahmen des Modellvorhabens „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) Südwestpfalz“ planen die Städte Zweibrücken und Pirmasens sowie der Landkreis Südwestpfalz die Einrichtung einer gemeinsamen Betreuungsbehörde. Mit diesem weiteren Baustein der Zusammenarbeit setzen die drei Kommunen ein deutliches Zeichen für moderne und bürgernahe Verwaltungsstrukturen im sozialen Bereich.

Die entsprechende Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden wurde in einer fachlich besetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Die kommunalen Gremien – Kreistag des Landkreises Südwestpfalz sowie Stadträte von Pirmasens und Zweibrücken – sollen nun über die Zustimmung entscheiden. Eine einheitliche Benennung der neuen Einrichtung wird nach Abschluss der Gremienberatungen gemeinsam festgelegt.

„Mit dieser Zusammenarbeit stärken wir die Betreuungsbehörden in ihrer wichtigen Rolle für Menschen, die auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind“, betonen Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), Oberbürgermeister Markus Zwick (Pirmasens) und Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza (Zweibrücken) gemeinsam.

„Die neue Struktur ermöglicht eine moderne, bürgernahe und nachhaltige Betreuung – effizient, verlässlich und mit einem klaren Fokus auf Selbstbestimmung und Teilhabe.“

Hintergrund: Gemeinsame Lösungen für moderne Anforderungen

Seit der umfassenden Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 steht die sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“ im Mittelpunkt – ein Ansatz, der das Recht auf eine unabhängige Lebensführung und die gesellschaftliche Teilhabe von betreuungsbedürftigen Menschen in den Fokus stellt.

Betreuungsbehörden haben hierbei eine zentrale Rolle: Sie klären über Vorsorgemöglichkeiten auf, erschließen vorrangige Hilfen, arbeiten eng mit sozialen Unterstützungssystemen zusammen und vertreten ihre fachliche Sicht gegenüber dem Betreuungsgericht.

Durch die interkommunale Zusammenarbeit der drei bisherigen Betreuungsbehörden, sollen diese Aufgaben künftig unter der Leitung der Stadt Zweibrücken, wahrgenommen werden. Die neue gemeinsame Betreuungsbehörde wird an zwei Standorten (Zweibrücken und Pirmasens) präsent sein.

Die Vorteile für unsere Region:

  • Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Betreuungsqualität in der gesamten Versorgungsregion
  • Stabile Personaldecke, die Vertretungsregelungen verbessert und die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger erhöht
  • Kürzere Wege zur Betreuungsbehörde – z. B. für Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
  • Spezialisierung und fachlich fundiertere Begleitung in gerichtlichen Verfahren
  • Stärkung der Betreuungsbehörden in ihrem eigenständigen Profil.

 

Die geplante gemeinsame Betreuungsbehörde ist ein weiterer Erfolg der Projektsäule „Soziales“ innerhalb des IKZ-Modellvorhabens. Bereits Anfang 2025 wurde ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung eingerichtet. Auch die Einrichtung einer Fördermitteleinwerbungsstelle wurde erfolgreich durch eine eigene Zweckvereinbarung abgeschlossen.

Damit können sich die drei Kooperationspartner künftig verstärkt den noch offenen beiden Projektsäulen widmen: Gemeinsame Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle im Bereich Brand- und Katastrophenschutz.

Die geplante Betreuungsbehörde ist ein bedeutender Schritt, um den komplexen Anforderungen des reformierten Betreuungsrechts gerecht zu werden – gemeinsam, bürgernah und zukunftsgerichtet.