Neuberechnung der gesplitteten Hebesätze: Stadt Zweibrücken versendet neue Grundsteuerbescheide


Bei der Reform wurden die Steuermessbeträge durch das Land Rheinland‑Pfalz deutlich gesenkt. Um die städtischen Einnahmen dennoch auf dem gleichen Niveau zu halten und die sogenannte Aufkommensneutralität zu erreichen, musste der Hebesatz für die „Grundsteuer B“  entsprechend nach oben angepasst werden.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 30. April 2025, dass der Hebesatz der Grundsteuer B gesplittet werden soll. So wird der Hebesatz für unbebaute Grundstücke und Nichtwohngrundstücke auf 1260 Punkte und der Hebesatz für Wohngrundstücke auf 630 Punkte angehoben. Bei einem einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B wäre, um die Aufkommensneutralität zu erreichen, eine Anhebung von bislang 552 auf fast 800 Punkte für alle Grundstücksarten notwendig geworden.

Die Kombination aus gesunkenen Bewertungsgrundlagen und neuen Hebesätze führte zur Notwendigkeit eines neuen Bescheids: der alte Grundsteuer B-Bescheid ist nun ungültig.

 

Warnung vor Betrugsversuchen


In den letzten Monaten kam es deutschlandweit zu diversen Fällen, in denen gefälschte Steuerbescheide im Umlauf gebracht wurde. Die Schreiben sahen täuschend echt aus und enthielten gefälschte Kontodaten, um Zahlungen an Betrüger zu lenken.

 

Daher warnt die Stadt Zweibrücken eindringlich:

  • Vergleichen Sie Absenderdaten und Anschrift.
  • Stimmen IBAN, BIC und Verwendungszweck mit der offiziellen Stadtkasse überein?
  • Logo, Schriftart und Ansprechpartner müssen echt und überprüfbar sein.

 

Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie bitte direkt die Kämmerei der Stadt Zweibrücken – per Telefon, E-Mail oder persönlich. So schützen Sie sich wirksam vor Betrug.