Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen


Wichtig für Zahlungen an die Stadt:

Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:

„Stadt Zweibrücken“.

Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.

Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.

Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:

  • Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
  • Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.