Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz


Dabei haben interessierte Personen die Möglichkeit unter www.umgebungslaerm.rlp.de unter anderem die aktuelle Lärmkartierung und den Lärmaktionsplan für die Stadt Zweibrücken inklusive geplanter und bereits umgesetzter Schutzmaßnahmen einzusehen.

Über die Beteiligungsplattform des Landes haben Bürger*innen noch bis 28. Februar die Möglichkeit, sich online an der Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung können direkt über

https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/, per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) eingebracht werden.

Die zweite Phase der Beteiligung beginnt voraussichtlich am 01.11.2023 und endet damit entsprechend am 31.01.2024.

„Im Lärmaktionsplan der Stadt Zweibrücken, vom Stadtrat am 22.05.2019 beschlossen, der jetzt in den Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz überführt werden soll, hat die Stadtverwaltung zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz festgehalten, die teilweise auch schon umgesetzt wurden – dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch Ausweitung von Tempo 30-Zonen oder punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen.“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza.

Wichtigste Lärmschutzmaßnahme im Stadtgebiet Zweibrücken ist der Bau der Lärmschutz-wände an der A8 zwischen den Anschlussstellen Zweibrücken-Ernstweiler und Zweibrücken-Mitte, die nach jahrelanger Planungsphase umgesetzt werden.

Durch den Bau des Überfliegers oder die Erneuerung von Lichtsignalanlagen konnte der Kfz-Verkehr verstetigt werden. Der Neubau des Bahnhaltepunkts Rosengarten und der barrierefreie Ausbau von Haltestellen tragen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots und somit zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs bei

Zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz: Die wesentliche Aufgabe von Lärmaktionsplänen ist die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Eine weitere Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen.