Zensus 2022: Bevölkerungszählung ab Mitte Mai


Ein Erklärvideo zum Zensus finden Sie hier: https://bit.ly/3kE9h0o 

Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an 726 Privatanschriften als auch in 7 Wohnheimen (wie bspw. Studierendenwohnheimen) sowie 16 Gemeinschaftsunterkünften (wie bspw. Alten- und Pflegeheimen) die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst. Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.

Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Stadt Zweibrücken. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.

Die Stadt Zweibrücken führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Stadtverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen durch einen Fragebogen erfasst.

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in der Stadt Zweibrücken rund 30 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Zensus-Interviewer nicht notwendig. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von der Stadt Zweibrücken beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.

Die Zensus-Erhebungsstelle Zweibrücken ist für Rückfragen per E-Mail zensus.info@zweibruecken.de oder unter der Telefonnummer 06332/871-190 erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.zweibruecken.de/zensus und www.zensus2022.de.