Zweibrücker Stadtverwaltung setzt im Rahmen des Hausrechts weiter die Maskenpflicht durch


In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

"Bei Inzidenzen, die in den letzten Wochen konstant über 1000 lagen, halten wir es für mehr als angebracht zum Schutz der Zweibrückerinnen und Zweibrücker und unserer Mitarbeiten-den die Maskenpflicht in unseren Verwaltungsgebäuden beizubehalten", erklärt Oberbürger-meister Dr. Marold Wosnitza, der dieses Vorgehen mit dem rheinland-pfälzischen Städtetag und dem Ministerium für Inneres und Sport in Rheinland-Pfalz abgestimmt hat.