Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung, welche den Zweibrücker Bürger*innen um den 3. September 2021 zugeht, ist für die Beantragung nicht zwingend erforderlich.
Briefwahl kann persönlich bei uns im Wahlbüro im ehemaligen Kulturcafé, Herzogstraße 9-11, 66482 Zweibrücken (!!! Zugang über Eingang beim Parkplatz Uhlandstraße !!!) beantragt werden - hier kann auch direkt vor Ort gewählt werden.
Das Wahlbüro hat folgende Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs, 08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)
donnerstags: 08.00 - 18.00 Uhr (durchgehend)
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
samstags: 09.00 - 12.00 Uhr
Zudem kann eine Beantragung ab Montag, 30.08.2021 zudem
per E-Mail von der/dem Wahlberechtigten an wahlen@zweibruecken.de
(unter Angabe folgender Daten: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift),
per Fax an 06332/871-120 oder
per Post an die Postanschrift:
Stadtverwaltung Zweibrücken,
Wahlbüro,
Herzogstraße 1,
66482 Zweibrücken
erfolgen.
Das Wahlamt ist telefonisch erreichbar unter: