GMK-Beschluss: Zweibrücker Impfzentrum bietet Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren an


„Voraussetzung zur Impfung ist ein zweifelsfreier Nachweis des Alters über ein offizielles Dokument oder eine Gesundheitskarte, sowie ein erfolgtes Individualgespräch mit einem Impfarzt in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten“, erklärt der Leiter des Zweibrücker Impfzentrums Matthias Freyler.

Die von Bund und Ländern bei der Impfung von Erwachsenen zugelassene Möglichkeit der Gruppenaufklärung wurde im Impfzentrum Zweibrücken nie in Anspruch genommen, sondern immer im Sinne der Impflinge auf Individualität gesetzt. Aufgrund dieser bereits bestehenden Strukturen ist nun keine organisatorische Umstellung der Betriebsabläufe notwendig.

Ab Mitte dieser Woche wird es für die Altersgruppe der 12-17-jährigen möglich sein, sowohl über die Terminregistrierungen, als auch über die freien Impfangebote eine Impfung zu erhalten. Die Impfangebote der niedergelassenen Kinderärzt*innen sowie der Hausärzt*innen bleiben davon selbstverständlich unberührt und bestehen weiter.

„Das Impfzentrum Zweibrücken verfügt glücklicher- und dankenswerterweise über zwei Fachärztinnen für Kinder- und Jugendheilkunde innerhalb des ärztlichen Teams.

Es ist leider nicht möglich, deren Anwesenheit immer zu ermöglichen und zu garantieren. Geplant ist jeweils eine unserer Kinderärztinnen mittwochs und donnerstags anwesend“, so Freyler. Selbstverständlich sind unabhängig davon auch alle anderen Impfärzte, gleich welcher Fachrichtung in der Lage, über die Impfungen von Kindern und Jugendlichen aufzuklären, jedoch ist es uns wichtig, vorab darauf hinzuweisen, dass nicht immer

Kinderärzte vor Ort sein können, um falsche Erwartungen zu vermeiden. Die ebenfalls in der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Durchführungen von Auffrischungsimpfungen für vulnerable Personengruppen ab September werden nach aktuellem Planungstand des Landes grundsätzlich durch die Hausärzteschaft, sowie mobile Impfteams in stationären Pflegeeinrichtungen angeboten. Ein diesbezügliches Impfangebot in den Landesimpfzentren ist aktuell nicht vorgesehen.

Für die beschlossenen, sogenannten "Booster-Impfungen" mit einem mRNA-Impfstoff bei Personen, die entweder mit zwei Dosen Astra-Zeneca, oder einer Dosis Johnson&Johnson geimpft wurden, plant das Landesministerium nach Klärung weiterer rechtlicher Fragen eine gesonderte Information, die den Impflingen über die zentrale Impfdokumentation zugehen soll. Die Durchführung dieser Booster-Impfungen wird höchstwahrscheinlich in den Impfzentren stattfinden. Vor einer sicher zeitnah herbeigeführten, abschließenden Klärung sind keine Booster-Impfungen im Impfzentrum möglich. Wir bitten daher um Geduld.