Bundesnotbremse tritt in Kraft


„Damit tritt am übernächsten Tag, also am Mittwoch um 00:00 Uhr, die vergangene Woche beschlossene „Bundesnotbremse“ auch in Zweibrücken in Kraft“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza. Für Zweibrücken bedeutet das konkret:

 

Private Kontakte: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person drinnen und draußen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Von der Kontaktbeschränkung ebenfalls ausgeschlossen sind Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern, die nicht Zusammenleben oder Zusammenkünfte zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen sind bis zu 30 Personen erlaubt.


Ausgangssperren: Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr. Bis 5 Uhr dürfen Personen die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht – alleine – erlaubt bleiben.

 

Einzelhandel: Der Besuch von Läden ist nur noch erlaubt, wenn Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen bleiben Lebensmittelhändler, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkt


Freizeit: Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Wellnesszentren oder Indoorspielplätze sind weiterhin geschlossen

 

Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen und Friseure. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

  

„Die aktuelle Situation ist für die Zweibrücker*innen verwirrend, das verstehe ich voll und ganz. Unsere Inzidenzzahlen sind immer mit Vorsicht zu genießen, gerade wenn sie niedrig sind. Nur wenige positive Fälle können dazu führen, dass die Inzidenzen sprunghaft ansteigen“, betont Dr. Marold Wosnitza. Die Inzidenzen errechnen sich durch Infizierte pro 100.000 Einwohner*innen. Durch ihre Einwohnerzahl muss die Stadt Zweibrücken deswegen alle Infektionszahlen immer mit drei multiplizieren. „Das sorgt in Zweibrücken für Bungeezahlen“, erklärt der Oberbürgermeister.

Um die Bürger*innen aktuell informieren zu können, arbeitet die Stadtverwaltung aktuell daran einen Corona-Ticker auf der Webseite der Stadt zu implementieren. „Hier sollen tagesaktuell die Inzidenzwerte der Stadt publiziert werden, ebenso was aktuell in Zweibrücken gilt. Zwar gelten nur noch Landes- oder Bundesrecht in Zweibrücken und wir geben keine eigenen Allgemeinverfügungen mehr heraus, dennoch sehen wir uns in der Informationspflicht gegenüber der Zweibrücker Bevölkerung. Jeder soll mit einem Blick auf unsere Webseite darüber informiert sein, was gerade gilt“, so Wosnitza.