Benutzung eines Gewässers
Beschreibung
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Die Wasserbehörden erteilen oder widerrufen die Erlaubnisse und Bewilligungen für die Gewässerbenutzung. In besonderen Fällen können die Länder bestimmen, dass keine Erlaubnis erforderlich ist.
Leistungen
- Benutzung eines Gewässers für Übungen, Erprobungen und Gefahrenabwehr anzeigen
- Bewilligung für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen
- Bewilligung für die Entnahme und das Einleiten von Triebwasser bei oberirdischen Gewässern beantragen
- Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser beantragen
- Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer anzeigen
- Entnahme von Grundwasser anzeigen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer in einem förmlichen Verfahren beantragen
- Erlaubnis für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen
- Erlaubnis für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern in einem förmlichen Verfahren beantragen
- Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen
- Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in einem förmlichen Verfahren beantragen
- Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnisänderung für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen
- Erlaubnisänderung für die Entnahme von Grundwasser beantragen
- Zulassung zur Benutzung eines Gewässers mit vorzeitigen Beginn beantragen