Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben fand zum 1. Januar 2016 ein Wechsel vom bisherigen Pflanzrechtesystem zu einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen statt.
Wiederbepflanzungsrechte aus dem bisherigen System können in Genehmigungen umgewandeltwerden. Bitte beachten Sie die Gültigkeit der Wiederbepflanzungsrechte.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
- VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION
- § 6 Weingesetz (WeinG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
Typisierung
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