Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
    Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

    • Ärztinnen und Ärzte
    • Personen in Gesundheitsfachberufen
    • Apothekerinnen und Apotheker

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

    • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
    • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Hebammen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

    Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
     

  • Verfahrensablauf

    Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
    • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
    • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
  • Zuständige Stelle

    Bezirksregierung Münster

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefüllter Antrag
    • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
    • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 2-8 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    §§ 340 Abs. 1 Nr.1 und Nr.4 und Abs. 3, 352, 356, 357, 359 und 360 des SGB V

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Ausstellung
    • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen.
    • Antrag des eHBA als Person in einem Gesundheitsfachberuf möglich, etwa als
      • Gesundheitspflegerin und Gesundheitspfleger
      • Krankenpflegerin und Krankenpfleger
      • Altenpflegerin und Altenpfleger
      • Hebamme
      • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
      • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
    • Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
    • Antrag des eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das eGBR
    • Antrag ist kostenpflichtigGültigkeit des Ausweises: 5 Jahre
    • zuständig: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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  • Status Katalogeintrag

    6

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