Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.

  • Verfahrensablauf

    Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.

    Betriebsunfall online melden:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Betriebsunfall direkt einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Voraussetzungen

    Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
    • Dauer der Krankschreibung des Angestellten
    • Bildliche Dokumentation
  • Welche Gebühren fallen an?

    Durch die Anzeige selbst entstehen keine Kosten.

    Vorkasse: Nein

    Vorkasse: Nein
    Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.

    Frist: 0-4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Bergbau Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV Entgegennahme
    • Bergbaubetriebe müssen der Behörde Unfälle melden, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist
    • Bei Versäumnis droht Geldbuße von bis zu 25.000 Euro
    • Zuständig: Bergbehörde der Länder
    • In Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau
  • Urheber

    Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    5
  • Status Katalogeintrag

    6

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).