Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Verfahrensablauf
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
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Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Betriebsunfall direkt einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
- Dauer der Krankschreibung des Angestellten
- Bildliche Dokumentation
Welche Gebühren fallen an?
Durch die Anzeige selbst entstehen keine Kosten.
Vorkasse: NeinVorkasse: NeinZeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.
Frist: 0-4 Wochen
Rechtsgrundlage
§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB VII
Kurztext
- Bergbau Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV Entgegennahme
- Bergbaubetriebe müssen der Behörde Unfälle melden, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist
- Bei Versäumnis droht Geldbuße von bis zu 25.000 Euro
- Zuständig: Bergbehörde der Länder
- In Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau
Urheber
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen in Rheinland-Pfalz
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
5Status Katalogeintrag
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