EU-Konformitätsbescheinigung für Ärztinnen und Ärzte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben Ihr Studium der Humanmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre ärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.
Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.
Beantragung
Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium bis zum 20. Dezember 1976 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Facharzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Studium der Humanmedizin nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Online-Antragstellung-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
-
Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder
- als elektronische Originaldokumente oder
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
- schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.
Schriftliche Antragstellung
- Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
-
Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
- Name,
- Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
- Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie die Bescheinigung auch als elektronisch gesiegeltes Dokument erhalten.
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
Voraussetzungen
- Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin in Deutschland nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Ihr Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oder
- Ihr Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung.
-
Gegebenenfalls Ihr Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistentin beziehungsweise als Medizinalassistent.
- Gilt nur, wenn eine Vorbereitungszeit für den Abschluss Ihrer ärztlichen Ausbildung vorgesehen war.
-
Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:
- Heiratsurkunde oder
- Auszug aus dem Personenstandsregister oder
- sonstige Nachweise.
Alle Nachweise müssen Sie einreichen als
- amtlich beglaubigte Kopie oder
- elektronisches Originaldokument oder
- amtlich beglaubigte elektronische Kopie.
Beachten Sie:
- Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.
-
Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen.
Frist: 2-3 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Kurztext
- EU-Konformitätsbescheinigung für Ärzte Entgegennahme
-
EU-Konformitätsbescheinigung:
- bestätigt, dass Mindestanforderungen für EU-weite Anerkennung des Berufsabschlusses erfüllt sind.
-
Anträge können stellen:
- Personen, die ihre ärztliche Grundausbildung (Studium der Humanmedizin) in Deutschland erworben haben.
- Beantragung kann online oder schriftlich erfolgen.
-
Abhängig vom Ort und Datum des Berufsabschlusses, muss der Antrag bei unterschiedlichen zuständigen Stellen eingereicht werden:
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wenn das Studium der Humanmedizin nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen wurde:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
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wenn das Studium bis zum 20. Dezember 1976 in der BRD abgeschlossen wurde:
- zuständige Landesbehörde.
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wenn das Studium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen wurde:
- zuständige Landesbehörde.
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wenn zusätzlich eine Bescheinigung für die Weiterbildung zum Facharzt benötigt wird:
- Landesärztekammern.
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wenn das Studium im EU-Ausland, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz absolviert wurde:
- Behörden des jeweiligen Staates.
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wenn das Studium der Humanmedizin nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen wurde:
-
zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Typisierung
1Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
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