Rechtskräftige Bebauungspläne

Rechtskräftige Bebauungspläne 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können Sie
im Geoportal Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal.rlp.de/) sowie
im Geoportal der Stadt Zweibrücken (https://geoportal-zweibruecken.de/) einsehen.


Rechtskräftige Bebauungspläne im Geoportal der Stadt


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Rechtskräftige Bebauungspläne

Rechtskräftige Bebauungspläne finden Sie hier im Geoportal der Stadt Zweibrücken.

Mehr

Eine ausführliche Anleitung zum Geoportal finden Sie hier.

Hinweise zur Bereitstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne im Internet

Der rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Zweibrücken werden nach ihrem in Kraft treten umgehend in das städtische Geoportal  sowie in das Geoportal Rheinland- Pfalz eingearbeitet, dies kann jedoch einige Tage in Anspruch nehmen.

In der Zwischenzeit finden Sie die Bebauungspläne auf dieser Internetseite unter der Rubrik:
kürzlich verabschiedete Bauleitpläne.

Zur Betrachtung der Bebauungspläne im Geoportal der Stadt klicken Sie auf das Bild und aktivieren im Geoportal rechts, unter dem Reiter Themen den Punkt Bebauungsplan.

Nun sehen Sie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne rot umrandet. Nähere Informationen zu den einzelnen Bebauungsplänen erhalten Sie, indem Sie mit der Objekt-Info den Geltungsbereich anwählen.

Im dann erscheinenden Fenster besteht auch die Möglichkeit zum Download der Bebauungspläne im pdf-Format.

Für Gebiete, die nicht farbig gekennzeichnet sind, liegt kein Bebauungsplan vor.

Vorhaben werden hier nach § 34 BauGB entsprechend der Umgebungsbebauung beurteilt.


Aufgaben, Inhalte und Rechtswirkung von Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan konkretisiert die Vorgaben des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich der Stadt.

Ein Bebauungsplan regelt detailliert die zulässigen Nutzungen von Grundstücken, indem er in der Regel folgende Festsetzungen trifft:

  • zur Art der Nutzung, (z. B. ob es sich um Wohn- oder Gewerbegebiete handelt,)
  • zum Maß der Nutzung (z. B. wie groß die Fläche werden darf, auf der ein Haus steht; wie viel Fläche die Geschosse
     insgesamt haben dürfen und wie hoch ein Gebäude werden darf),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche/Baufenster (wo überall auf dem Grundstück ein Gebäude stehen darf )
  • zu den öffentlichen Verkehrsflächen.

Auch nicht-bauliche Nutzungen können in einem Bebauungsplan festgelegt werden, z.B. öffentliche oder private Grünflächen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wie Anpflanzungen und Leitungsrechte.

Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen und ist als solche für alle Bürger rechtsverbindlich. Die Einhaltung des Bebauungsplanes wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Auch wenn kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, muss ein festgesetzter Bebauungsplan von Jedermann eigenverantwortlich eingehalten werden.

Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht.  Einzelfallbezogen können fachliche Gutachten hinzukommen. (z.B. Verkehrs- , Lärmgutachten). Die vollständigen Unterlagen können im Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung eingesehen werden. Die Planzeichnungen sind auch im Geoportal der Stadt zu finden.


Kontakt

Planungsrechtliche Bauberatung

Abteilung Stadtplanung

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-634

Der rechtskräftigen Bauleitpläne können zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

+49 6332 871-607

Abteilung Stadtplanung

+49 6332 871-614