Mitfahrerparkplatz Kreisel Ixheim – Stadtverwaltung unterzeichnet keinen neuen Mitvertrag


Die Autobahn GmbH hatte bereits im vergangenen Jahr gegenüber der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass durch das Abstellen und teils Dauerparken jeglicher Fahrzeuge eine ständige Gefahr durch eventuelle Brandereignisse für das Brückenbauwerk der A8 besteht. Durch die niedrige lichte Höhe könne es zu erheblichem Hitzestau und dadurch zu massiven Strukturstörungen im Bauwerk kommen.

In einem erneut durch die Autobahn GmbH zugesendeten Vertragswerk heißt es nun, dass die Stadtverwaltung die Fläche weiterhin, bis zu einem durch die Autobahn GmbH zu benennenden Zeitpunkt, als Mitfahrerparkplatz ausweisen könne. Der für die Bewirtschaftung der überlassenen Fläche notwendige Kontroll- und Unterhaltungsaufwand ist für die Stadt Zweibrücken nicht darstellbar.

Das Vertragswerk macht ebenfalls deutlich, dass die Stadtverwaltung als Mieterin hier im Sinne einer Eigentümerin auch für eventuell aufkommende Schäden in vollem Umfang haftbar gemacht werden würde. Sollte es also tatsächlich zu einem Schadensfall, durch die nicht zu gewährleistenden Kontrollen am Brückenbauwerk kommen, würde die Stadt für die über die Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter hinaus anfallende Schadenssumme am Brückenbauwerk haftbar gemacht werden.

Mit der Zusendung des neuen Mietvertrages im Februar 2025 wurde der Sachverhalt nochmals eingehend intern besprochen. Da wie zuvor beschrieben, die Stadt auch weiterhin die Auflagen des neuen Mietvertrages nicht erfüllen kann, wurde entschieden, kein neues Mietverhältnis für die Fläche unterhalb des Brückenbauwerks A8 am Kreisel Ixheim mit der Autobahn GmbH des Bundes einzugehen.

Als Konsequenz und weil die Autobahn GmbH nach eigener Aussage selbst keine Mitfahrerparkplätze betreiben darf, wird die Fläche in Bälde durch die Autobahn GmbH gesperrt werden.