Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin des Ortsbezirkes Rimschweiler
Aktuelles Wahlergebnis
Briefwahl und Infos zum Wahlbüro
Wahlbüro
Büro A 002
Herzogstraße 1
66482 Zweibrücken
Das Wahlbüro ist ab dem 2. Januar 2023 grundsätzlich geöffnet:
Montags bis donnerstags
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitags
08.00 bis 12.00 Uhr
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, 27.01.2023 möglich!
Freitag, 27.01.2023 08.00 bis 18.00 Uhr
Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, haben sie folgende Möglichkeiten:
1. Per Post oder per Fax
Hierzu müssen Sie das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt der Stadtverwaltung Zweibrücken übermitteln.
2. Per E-Mail
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schicken, aus der hervorgehen muss, dass Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie auch, dass eine solche E-Mail von jedem Antragstellenden erforderlich ist.
Folgende Angaben sind in der E-Mail erforderlich:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- ggf. eine abweichende Versandadresse
Die E-Mail richten Sie bitte an:
wahlen@zweibruecken.de
3. Persönlich
Neben den oben genannten Möglichkeiten können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro im Rathaus beantragen oder ihre Stimme abgeben.
Sie benötigen dazu:
- Ihren Personalausweis
- Ihre Wahlbenachrichtigung (nicht zwingend erforderlich)
Falls Sie für einen Dritten die Briefwahl beantragen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht, speziell für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die entsprechende Wahl.
Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen.
Bitte beachten Sie:
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
- Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich von der Wählerin / vom Wähler unterschrieben sein.
- Im Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können bis zum 27.01.2023 die Briefwahl beantragen.
Wenn ein Wahlberechtigter nachgewiesener Weise plötzlich erkrankt, kann dieser noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss allerdings in jedem Fall bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand vorliegen.
Bei Fragen zur Briefwahl stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes telefonisch gerne zur Verfügung.