Aktuelles

Aktuelles

Zum 01.12.2020 wurde die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung in Rheinland-Pfalz von den Kommunen auf das Landesamt für Umwelt übertragen. Die einzelnen kommunalen Lärmaktionspläne werden künftig zu einem gemeinsamen, landesweiten Lärmaktionsplan zusammengefasst.

Bis 28. Februar 2023 

haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung eines landesweiten Lärmaktionsplanes mitzuwirken.

Weitere Informationen zum Landesweiten Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz

Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie i.V.m. § 47d Abs.3 BImSchG sieht die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung in zwei Phasen vor. Zu Beginn der ersten Phase wird die Öffentlichkeit über das Planungsvorhaben und die Beteiligungsmöglichkeit informiert. Die zweite Phase beginnt mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes; in diesem Entwurf wurden eingegangene Vorschläge behandelt. Den Bürgern wird ermöglicht, innerhalb einer Frist Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Eingegangene Stellungnahmen werden bei der späteren Aufstellung berücksichtigt.

Während der jeweiligen Auslegungsfristen haben Sie folgende Möglichkeiten, Stellungnahmen mit Vorschlägen und Anregungen abzugeben:

  • per Post an das Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

+49 6332 871-607

Abteilung Stadtplanung

+49 6332 871-637