Rechtsamt

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Meine Mitarbeiter/innen und ich sind für Sie als Bürgerin oder Bürger u.a. dann Ansprechpartner, wenn Sie mit einem Bescheid eines städtischen Amtes nicht einverstanden sind. Dann können Sie hiergegen Widerspruch einlegen, über den der Stadtrechtsausschuss entscheidet.

Aus gesetzlichen Gründen müssen wir allerdings allgemeine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zwecks Rechtsberatung ablehnen. Des Weiteren wickeln wir Ihnen durch ein Verschulden der Stadt (z.B. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht) entstandene Schäden ab. 

Leitung: Dr. Annegret Bucher

Portraits Amtsleiter Stadtverwaltung Zweibrücken


Rechtsamt 

Schillerstr. 4-6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-303

+49 6332 871-310