Gewerberegister

Gewerberegister

Welche Kosten entstehen?        

Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher nur auf schriftlichem Wege beantragt werden. Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn für den gesuchten Gewerbetreibenden keine Anmeldung feststellbar oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Für eine Auskunft aus dem Gewerberegister wird eine Gebühr in Höhe von mindestens 15,00 € festgesetzt. Die entsprechende Gebühr ist bereits im Voraus mit der Anfrage zu entrichten. Aus Vereinfachungsgründen bitten wir Sie, die Auskunftsgebühr in Form eines blanko Verrechnungsschecks Ihrer Anfrage beizufügen.

Welche Daten werden von mir benötigt?      

Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über den Gewerbebetrieb machen.

Kontakt

Gewerbe- und Ordnungsrecht

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-327

+49 6332 871-326

+49 6332 871-344