Führungszeugnis

Führungszeugnis

Führungszeugnis

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(Voraussetzung: neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion)

Der Antrag kann grundsätzlich nur persönlich gestellt werden.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist zur Beantragung vorzulegen.
Neben der persönlichen Antragstellung bei unserer Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich beglaubigt sein. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass bei der Vorlage bei einer Behörde eine genaue Adressangabe sowie die Angabe eines Aktenzeichens erforderlich ist.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und ggf. Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann unter Umständen mehrere Wochen dauern.

Hinweis:

Die Stadtverwaltung Zweibrücken kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die mit einer Wohnung im Stadtgebiet gemeldet sind. Personen, die nicht im Stadtgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag bei der für sie zuständigen Behörde bzw. ggf. direkt beim Bundesamt für Justiz in 53094 Bonn stellen.

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.

Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen unter der Telefonnummer: 06332/871-399

Kontakt

Ordnungsamt Einwohnermeldeamt

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-445