Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausländische Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben, werden vom Land an die Kommunen verteilt. Die jeweils zuständige Stelle ist im Rahmen des AsylbLG dafür verantwortlich, die Menschen in Unterkünfte einzuweisen und sie bis zum Tag der Abschiebung bzw. bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu betreuen.

Im Rahmen unseres Übergangs-Managements sind wir bestrebt, anerkannten Asylbewerbern zu dauerhaftem Wohnraum außerhalb der vorübergehenden Unterkünfte zu verhelfen. 

Weitere Auskünfte und Anträge erhalten Sie beim Sachgebiet "Asylbewerberleistungsgesetz" (siehe Kontaktspalte rechts).


Kontakt

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Herzogstraße 3

2. OG, Zimmer 267

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-521

+49 6332 871-526

+49 6332 871-530

Die Asylstelle ist mittwochs geschlossen!

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

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Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

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