Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter

Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter

Die nächste Jugendleiterschulung bieten wir vom 19. bis zum 22. April 2022 an.

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit.

Wir sind jedes Jahr auf der Suche nach Ehrenamtlichen und/oder Praktikanten, die sich intensiv mit Kindern und Jugendlichen bei unseren Freizeiten oder Veranstaltungen auseinandersetzen wollen, oder unseren Berufsalltag insbesondere während Veranstaltungen, Projekten und Freizeiten.

Da wir einen hohen Wert auf eine fachgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen legen, bieten  wir Jugendleiterschulungen, spezifische Workshops und Fort- und Weiterbildungen an.

Wir bieten euch:

 die kostenlose Ausbildung zum Jugendleiter (Erwerb der Juleica)

Raum für Kreativität und Ideen

 ein tolles Team

 regelmäßige Fort- und Weiterbildung zu verschiedenen Themen

 eine unvergessliche Zeit als Betreuer

Voraussetzungen:

 du bist mindestens 15 Jahre alt

 du hast Spaß am Umgang und Spiel mit Kindern

 du bist zuverlässig und flexibel

Interesse?

Dann meldet euch einfach bei uns. Unsere Kontaktdaten findet ihr im rechten Kasten


Termine

Nächste Schulung: 19.04. bis 22.04.2022 (ohne Übernachtung)

Weiterführendes

Für die Übernahme einer betreuenden Funktion gibt der Gesetzgeber jedoch noch eine Empfehlung bzw. Rahmenvereinbarung im Gesetz niedergeschrieben:

„Seit dem 1. Januar 2012 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe (sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 SGB VIII) sicherzustellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach § 72 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern oder Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis der für die Tätigkeit  vorgesehenen Person (s. § 72 a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) wahrgenommen werden dürfen."

Kontakt

Nicole Buchholz

Jugendpflege

Maxstraße 18

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-560