Reisebedingungen für Freizeiten des Jugendamtes

Reisebedingungen bei Freizeiten des Jugendamtes 

1. Allgemeines

Die Stadtverwaltung – Jugendamt – Zweibrücken (im Folgenden: Stadt) bietet verschiedene Ferienfreizeiten an (z. B. Kindererlebniswochen, Zirkusfreizeiten, Jugendfreizeiten im In- oder Ausland). Hierfür gelten die nachfolgenden Reisebedingungen.

2. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers durch die Sorgeberechtigten zu einer Ferienfreizeit und der schriftlichen Bestätigung durch die Stadt kommt ein Vertrag über die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zustande. Als schriftliche Anmeldung gilt auch die online Anmeldung über unsere Ferienprogramm-Homepage.

3. Bezahlung

Vor Beginn der Freizeit wird dem Teilnehmer bei kostenpflichtigen Freizeiten eine Kostenanforderung zugesandt. Diese enthält das für die Teilnahme an der Ferienfreizeit zu zahlende Entgelt sowie die Zahlungsfrist. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Ferienfreizeit, wenn das zu zahlende Entgelt nicht innerhalb der Zahlungsfrist bei der Stadt eingegangen ist. Bei der Überweisung ist unbedingt die der Kostenanforderung zu entnehmende PK-Nr. sowie der Name des Teilnehmers anzugeben.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung der jeweiligen Freizeit (online oder Flyer) und dem Info-Schreiben, das vor Beginn der Freizeit an die Sorgeberechtigen versandt wird.

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung der Sorgeberechtigten hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall kann die Stadt Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Stadt. 

Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruchs vom Reisepreis vor Reiseantritt staffelt sich wie folgt: Ab 6 Wochen vor Reiseantritt 20 % Ab 4 Wochen vor Reiseantritt 40 % Ab 2 Wochen vor Reiseantritt 60 % Ab 1 Woche vor Reiseantritt oder Nichtantritt 100 % Bei kostenlosen Ferienfreizeiten fällt im Falle eines Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an.

6. Kündigung

Kann die Ferienfreizeit in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, wird seitens des Teilnehmers bereits entrichtetes Reiseentgelt zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers auf Entschädigung wegen Ausfalls der Freizeit besteht nicht.

7. Ausschluss

Wird ein Teilnehmer nach Antritt der Ferienfreizeit aufgrund mehrfacher Ermahnung und vorheriger Information der Sorgeberechtigten von der Ferienfreizeit ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts für die Reise. Den Personensorgeberechtigten wird der Aufwand für den vorzeitigen Rücktransport des Teilnehmers sowie für die Begleitung durch den oder die Betreuer/in in Rechnung gestellt.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zweibrücken.

Kontakt

Kommunale offene Jugendarbeit (KOJA)

Maxstraße 19

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-560

Jugendamt

Schillerstraße 4 - 6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-553

+49 6332 871-570