Haushaltskonsolidierungskommission für Zweibrücken eingerichtet


Foto von links: Dr. Josef Peter Mertes (Vorsitzender der Haushaltskonsolidierungskommission), Dr. Julian Dormann (Leiter der Kämmerei der Stadt Zweibrücken)

„Vor diesem Hintergrund war die Stadt Zweibrücken in der Vergangenheit alles andere als untätig, sie hat die Haushaltsbewirtschaftung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet. Anhand diverser Projekte und Maßnahmen – auch mit Unterstützung der städtischen Tochterunternehmen – wurden signifikante Beiträge zur Haushaltsentlastung realisiert“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza (vgl. beispielhaft Anlage 1, S. 1). Ein Potenzial besteht nunmehr darin, Haushaltskonsolidierung mittels systematischem Projektmanagement über alle Verwaltungsbereiche und anhand einer strukturierten Gremien- und Projektbeteiligung zu forcieren. Hierzu wird das Projekt „Haushaltskonsolidierungskommission der Stadt Zweibrücken 2021-2025“ eingerichtet. „Das Projektkonzept wurde der ADD bereits vorgestellt, laufende Sachstandsberichte und weitere Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht werden erfolgen. Allerdings handelt es sich um ausschließlich um ein Projekt der Stadt Zweibrücken, die das Projekt vollständig in Eigenverantwortung durchführt“, so Bürgermeister und Haushaltsdezernent Christian Gauf.

Eine erste Erörterung des Projektkonzepts ist im Februar 2021 durch den Stadtrat erfolgt, verbunden mit Folgeaufträgen für die Verwaltung. Auf dieser Grundlage sind weitere Klärungen und die Planung nächster Schritte erfolgt. Details der Projektkonzeption sind den Anlagen 1 + 2 zu entnehmen.

„Herzstück des Projektkonzepts bleibt die namensgebende Haushaltskonsolidierungskommission als vorbereitende und vorberatende Arbeitskommission mit Lenkungsfunktion. Der Stadtvorstand, 13 Stadtratsmitglieder, zwei Personalratsvertretungen und eine Vertretung der städtischen Tochterunternehmen werden in der Kommission mitarbeiten, unter der Leitung einer externen Fachperson mit einschlägiger Kommunal- und Projekterfahrung. Ferner werden eine interne operative Projektleitung sowie eine Projektgeschäftsstelle zur effektiven Projektorganisation und -durchführung eingerichtet“, erläutert die Leitung der Zweibrücker Kämmerei Dr. Julian Dormann.

„Im Projekt liegen große Chancen für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Wir haben eine besondere Verpflichtung, uns in die systematische Konsolidierungsanstrengung verantwortlich und aktiv einzubringen. Dies können wir zielgerichtet und wirkungsvoll nur gemeinsam angehen, innerhalb der Verantwortungsbereiche, aber auch darüber hinaus. „Es wird erwartbar um schwierige, auch unliebsame Entscheidungen gehen. Gleichfalls wird es die klugen und kreativen Ideen geben, die uns überraschen, begeistern und die Stadt nach vorne bringen“, so Dr. Marold Wosnitza. Der Einsatz und die Expertise einer breiten aber auch fundierten Beteiligung sind unerlässlich, zumal die Maßnahmen und Projekte vor Ort greifen müssen. Nur so werden lebenswertprägende Leistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere die sog. „freiwilligen Leistungen“ etwa in den Bereichen Sport und Kultur, zu schützen sein.

Externe Projektbegleitung:

Für die Projektbegleitung und als Vorsitzender der Haushaltskonsolidierungskommission ist ein externer Fachmann mit einschlägiger Kommunal- und Projekterfahrung vorgesehen: Herr Dr. Josef Peter Mertes, u.a. langjähriger rheinland-pfälzischer Landtagsabgeordneter und früherer Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. In einem gesonderten Pressegespräch werden wir die Person Dr. Mertes vorstellen. Hierzu wird in den kommenden Tagen eine Einladung versendet werden.

Hintergrund:

Die Haushalts- und Finanzlage der Stadt Zweibrücken ist, wie hinreichend bekannt, prekär. Mit einer Gesamtverschuldung von mehr als 250 Mio. Euro und einem strukturellen Haushaltsjahresdefizit von -10 Mio. Euro (ø 2010-2019) zählt die Stadt zu den am stärksten verschuldeten Kommunen in Deutschland. Diese Problematik ist kein Zweibrücker Phänomen, zahlreiche (kreisfreie) Städte in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland befinden sich in ähnlichen Situationen.

Diese Haushaltsschieflagen schränken Infrastrukturinvestitionen und lebenswertprägende Leistungen gerade dort ein, wo sie besonders dringend gebraucht werden – nämlich in den sozioökonomisch bzw. strukturell überbelasteten Kommunen. Die Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) schlussfolgert in den Haushaltsgenehmigungen für die Stadt Zweibrücken: „Die Stadt hat alles zu unternehmen, um durch Rückführung der Aufwendungen und Erhöhung der Finanzmittel das Haushaltsausgleichsziel (…) zu erreichen.“

Eine unzureichende staatliche Soziallastenfinanzierung und eine nicht aufgabenangemessene Finanzausstattung sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass Kommunen in den letzten Jahrzehnten einen massiven Strukturwandel erlebten. Kernursache bleibt das Refinanzierungsdefizit der kommunalen Sozialausgaben: dieses liegt in Zweibrücken bei mehr als -15 Millionen Euro pro Jahr – mit steigender Tendenz. Daraus ergibt sich keine inhaltliche Kritik an der Sozialgesetzgebung, wohl aber an deren Refinanzierung.