Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen findet im Herbst 2023 für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 statt. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht und der erste Teil der zweistufigen Wahl durchgeführt.
Gesucht werden 117 Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt sowie 25 Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt, die am Amtsgericht Zweibrücken und Landgericht Zweibrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.