Stellungnahme zu mehreren Artikeln zum Thema Windkraft im Bereich Buchwald


Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Zweibrücken beschloss in seiner Sitzung vom 09. Juni 2020 in öffentlicher Abstimmung keine Konzentrationszone für Windenergienutzung auszuweisen. In gleicher Abstimmung wurde daher der Beschluss gefasst das Verfahren zur Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ohne Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie abzuschließen.

Hierzu gab es im Bauauschuss in mehreren Sitzungen intensive Aussprachen und Präsentationen in denen das Bauamt und das für die Erstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft beauftragte Fachingenieurbüro eingehend auf die Konsequenzen einer nicht ausgeführten Flächenausweisung hingewiesen haben. Die Mitglieder des Stadtrates haben sich mehrheitlich für den Abschluss des Verfahrens ohne Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft ausgesprochen.

Umfassend diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die Konsequenz, dass dadurch jederzeit auf allen Flächen Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen gestellt werden können. Dies ist nun im Buchwald passiert. Im Bereich Buchwald hat ein Investor jetzt Interesse bekundet Windkraftanlagen zu errichten und eigene Voruntersuchungen angestellt. Ein Antrag zur Errichtung liegt der Verwaltung noch nicht vor. Sollte ein Antrag gestellt werden (nach Bundesimmissionsschutzgesetz) muss für jeden Einzelfall eine vollumfängliche rechtliche Prüfung erfolgen, da die Errichtung nicht auf eine vorbestimmte Konzentrationszone beschränkt ist.

Der Ortsvorsteher wurde durch die Stadtplanung der Stadtverwaltung zuletzt am 22. September 2021 über die aktuellen Entwicklungen im Buchwald informiert.