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  • > Ordnungsamt > Straßenverkehrswesen > Kraftfahrzeugwesen > Verlust von Fahrzeugpapieren

    Verlust von Fahrzeugpapieren



     
    Verlust von Fahrzeugpapieren

    Erforderliche Unterlagen:

    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
    - Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
    - Soweit nicht beide Teile verloren: Den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
    - Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
    - Eidesstattliche Versicherung der Person, die das Papier oder die Papiere verloren hat (ist die
       Person mit dem Kfz-Halter nicht identisch, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich)

    Bei Verlust eines Fahrzeugbriefes oder eines Fahrzeugscheines nach altem Recht ist bei zulassungs-
    pflichtigen Fahrzeugen immer der Komplettaustausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich.

    Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II muss immer auch eine neue Zulassungsbescheini-
    gung Teil I ausgestellt werden, da hier die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt ist.

     

    Verlust des Fahrzeugscheines

    Wenn Ihnen der Fahrzeugschein abhanden gekommen ist, ist es erforderlich, dass Sie persönlich in unserer Zulassungsstelle vorbeikommen.

    Folgendes müssen Sie mitbringen:

    - Personalausweis oder Reisepass
    - TÜV-Bericht oder Fahrzeug
    - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II

    Stand: 09.07.2010