WILLKOMMEN IM RATHAUS
Öffentliche Plätze in Zweibrücken und den Vororten
Herzogplatz
Hallplatz
Schlossplatz
Alexanderplatz
Festplatz an der Rennwiese
Festplatz Rimschweiler
Festplatz Ernstweiler
Festplatz Ixheim
Festplatz Oberauerbach
Infrastruktur
Je nach beabsichtigter Nutzung kann die Stadtverwaltung Zweibrücken öffentliche Plätze für Informationsveranstaltungen, Konzerte, Feste und andere Events vergeben. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Ob eine Vermietung oder Sondernutzungserlaubnis ausgestellt wird und wie hoch das Gestattungsentgelt oder die Sondernutzungsgebühr ist, richtet sich nach der Nutzungsart sowie nach den zu erwarteten Beeinträchtigungen für die Anwohner und auch den Platz als solchem. Die Überlassung kann von der vorherigen Zahlung einer Kaution - in der Regel ein vierstelliger Betrag - abhängig gemacht werden.
Auskünfte erteilt das Marktbüro der Stadtverwaltung.
Herzogplatz 
(Herzogstraße), im Hintergrund Amts- und Landgericht
Hallplatz (freitags Bauernmarkt) 
Alexanderplatz 
Gehört zur Hauptstraße, Zufahrt über Alexanderstraße, jeweils dienstags, donnerstags und samstags Wochemarkt,
tieferliegender Teil, Liegt parallel zur Von-Rosen-Straße, Einfahrt nur über Rampe (auf eigene Gefahr) möglich.

Festplatz an der Rennwiese 
größter Zweibrücker Platz, westliche Blickrichtung
Die Rennwiese selbst bewirtschaftet das Sportamt.

nördliche Blickrichtung

Festplatz in Rimschweiler 
Bolz- und Kerweplatz, Zufahrt über Bahnhofstraße
Festplatz Ernstweiler 
unterhalb des Ernstweilerhofs, Parkplatz für Naherholungsgebiet, Kirchweihplatz,
im Hintergrund Albert-Schweitzer-Schule
Festplatz Ixheim 
Römerstraße zwischen Thomas-Mann-Schule und SVI-Sportplatz
Für die Nutzung der Römerstraße bedarf es einer verkehrsrechtlichen Sperrungsverfügung nach StVO.
Die Festplätze verfügen in über Stromeinspeisepunkte, an denen Messeverteiler angeschlossen werden können. Auf manchen Plätzen stehen sogar stationäre Messeverteiler.
Wasser ist regelmäßig über sogenannte Standrohre zu entnehmen, welche bei den Stadtwerken Zweibrücken zu beziehen sind.
Das Abwasser muss in die jeweils vorhandenen Abwasserkanäle eingeleitet werden. Auskünfte über die richtigen Einleitstellen erteilen die Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ).
Dort erfahren Sie auch alles über die umweltgerechte Müllentsorgung.
Das Einschlagen von Ankern ist gefährlich, weil durch die Plätze Hochspannungskabel und andere Versorgungsleitungen führen. Die Verankerung von Zelten u.ä. darf deshalb nur nach vorheriger Genehmigung mit dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen erfolgen.
Ob die Untergrundbeschaffenheit für schwere Lasten geeignet ist, muss jeweils bei der Unteren Baubehörde beim Stadtbauamt erfragt werden.
Weitere Fragen bitte ans städtische Marktbüro.
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