WILLKOMMEN IM RATHAUS
Lohnsteuerkarten
Keine Lohnsteuerkarten mehr beim Bürgerbüro
Seit dem 01.01. 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte), wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge, den Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt. Die Lohnsteuerkarte auf Karton gibt es nicht mehr.
Nähere Information können Sie dem Faltblatt des Bundesministerium der Finanzen entnehmen.
Merkblatt "Die elektronische Lohnsteuerkarte" (188 KB)
Erstausstellung bzw. Änderung der Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarten werden ab sofort grundsätzlich nur vom Finanzamt ausgestellt und geändert. Das gilt auch für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Hier können Sie den Acrobat Reader downloaden:
Haben Sie noch Fragen?
Wir geben Ihnen telefonisch Auskunft unter der Telefonnummer: 06332/871-399
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