Lohnsteuerkarten
Künftig keine Lohnsteuerkarten mehr - 2010 letztmals auf Papier
Die Gemeindebehörden verschicken zurzeit die Lohnsteuerkarten 2010 an alle Arbeitnehmer. Diese werden von den Gemeinden für das Jahr 2010 letztmals auf Karton ausgestellt. Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer, wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge, den Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt. Die Lohnsteuerkarte auf Karton fällt ganz weg.
Ersatzausstellung bzw. Änderung der Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarten werden in unserem Bürgerbüro ausgestellt und geändert. Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Eintragung von volljährigen Kindern nur vom Finanzamt vorgenommen wird. Das gilt auch für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Ab 2010 besteht erstmals die Möglichkeit anstelle der Steuerklassenkombination III/V die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zu beantragen. Dieser Antrag kann nur beim Finanzamt gestellt werden. Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2010 enthält hierzu einige Erläuterungen.
Lohnsteuerkarte - Antrag (48 KB)
Merkblatt Steuerklassenwahl 2010 (38 KB)
Bei Änderungen ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Bitte den Personalausweis oder Reisepass, bei Familienstandsänderungen die entsprechenden Urkunden im Original sowie die Lohnsteuerkarte des Ehegatten und eine Vollmacht vorlegen.
Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben, beträgt die Verwaltungsgebühr 5,00 € im Voraus.
Verwenden Sie den dafür vorgesehenen Antrag und senden Sie diesen per Post mit beigefügten V-Scheck oder Bargeld in Höhe der Verwaltungsgebühr an:
Stadtverwaltung Zweibrücken
- Lohnsteuerstelle -
Herzogstraße 3
66482 Zweibrücken
Sie können sich das Antragsformular jetzt direkt downloaden. Es steht Ihnen in zwei Versionen zur Verfügung:
Lohnsteuerkarte - Antrag (32 KB)
Lohnsteuerkarte - Antrag (48 KB)
Hier können Sie den Acrobat Reader downloaden:
Haben Sie noch Fragen?
Wir geben Ihnen telefonisch Auskunft unter der Telefonnummer: 06332/871-399

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