WILLKOMMEN IM RATHAUS

Fahrzeugzulassung


Neuzulassung
Internationale Zulassung



Neuzulassung    nach oben

Erforderliche Unterlagen:  

  • Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Auftragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z. B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist auch vorzulegen, wenn bereits eine Zulassungs-bescheinigung Teil II ausgestellt wurde)

Für importierte Neufahrzeuge ohne Fahrzeugbrief sind weitere Unterlagen erforderlich.

Die Kosten für eine Fahrzeuganmeldung setzen sich zusammen aus:

  • Anmeldegebühr
  • Wunschkennzeichen (nur wenn Sie ein bestimmtes Kennzeichen möchten)
  • Zusätzlich die Kosten für die Kennzeichenschilder privater Anbieter

 
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)     nach oben

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein);
    bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Bescheinigung für Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
  • Kaufvertrag

 

Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer ist die Vorführung des Fahrzeuges unbedingt erforderlich. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorführung ausgestellt.

Stand: 01.09.2011