Fahrzeugzulassung
Neuzulassung
Internationale Zulassung
Neuzulassung 
Erforderliche Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil II Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Für importierte Neufahrzeuge ohne Fahrzeugbrief sind weitere Unterlagen erforderlich.
Die Kosten für eine Fahrzeuganmeldung setzen sich zusammen aus:
- Anmeldegebühr
- Wunschkennzeichen (nur wenn Sie ein bestimmtes Kennzeichen möchten)
- Zusätzlich die Kosten für die Kennzeichenschilder privater Anbieter
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein);
bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Vollmacht für Beauftragten
- Bescheinigung für Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
- Kaufvertrag
Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer ist die Vorführung des Fahrzeuges unbedingt erforderlich. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorführung ausgestellt.

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