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  • > Ordnungsamt > Straßenverkehrswesen > Kraftfahrzeugwesen > KFZ-Zulassung

    Fahrzeugzulassung


    Neuzulassung
    Internationale Zulassung



    Neuzulassung    nach oben

    Erforderliche Unterlagen:  

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    • Versicherungsbestätigung
    • Vollmacht für Beauftragten
    • Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Auftragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z. B. EC-Karte oder Kontoauszug)
    • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist auch vorzulegen, wenn bereits eine Zulassungs-bescheinigung Teil II ausgestellt wurde)

    Für importierte Neufahrzeuge ohne Fahrzeugbrief sind weitere Unterlagen erforderlich.

    Die Kosten für eine Fahrzeuganmeldung setzen sich zusammen aus:

    • Anmeldegebühr
    • Wunschkennzeichen (nur wenn Sie ein bestimmtes Kennzeichen möchten)
    • Zusätzlich die Kosten für die Kennzeichenschilder privater Anbieter

     
    Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)     nach oben

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein);
      bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Kennzeichenschilder
    • gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
    • Vollmacht für Beauftragten
    • Bescheinigung für Hauptuntersuchung (HU)
    • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
    • Kaufvertrag

     

    Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer ist die Vorführung des Fahrzeuges unbedingt erforderlich. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorführung ausgestellt.

    Stand: 09.07.2010