KFZ-Kennzeichen
Saisonkennzeichen
Kurzkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Wunschkennzeichen
Kurzkennzeichen 
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung eines Kurzkennzeichens notwendig:
- - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- - Versicherungsbestätigungskarte für Kurzzeitkennzeichen
- - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- - Vollmacht bei Vertretung (Ausweis des Bevollmächtigten)
- - Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen
Die Gebühr beträgt 10,50 €. Den Antrag können Sie hier downloaden und bereits zu Hause aus-
füllen. Ein persönliches Erscheinen ist jedoch notwendig.
Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
Erforderliche Unterlagen:
- - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahr-
zeugen eine Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - - Kennzeichenschilder
- - gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Vollmacht für Beauftragten
- Bescheinigung für Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
- Kaufvertrag
Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer ist die Vorführung des Fahrzeuges unbedingt erforderlich. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorführung ausgestellt.
Die Gebühr für die Internationale Zulassung beträgt 33,30 €
Sie haben die Möglichkeit, sich ein Kennzeichen nach eigenem Wunsch auszusuchen. Dafür er-
heben wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 €. Rufen Sie uns einfach an (Telefon: 06332/871-340).
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Zuteilung von roten Händler-Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Auftragsformular erteilt) + Nach-
weis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z. B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
Zuteilung von roten Oldtimer-Kennzeichen
Ab 01.03.2007 neue Regelung!
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes dienen. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs bestätigt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis
- Fahrzeugpapiere
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Ab 01.03.2007 immer erforderlich: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
einer amtlich anerkannten Prüfstelle (Gutachten nach § 23 StVZO)
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis
über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters (sind beide Kennzeichen verloren, so ist die Abgabe einer
Eidesstattlichen Versicherung erforderlich) bzw. Diebstahlanzeige von der Polizei
- Noch vorhandenes Kennzeichenschild (bei Verlust eines Kennzeichens)
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis
über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
Kennzeichenabstempelung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)

![Deutsche Version [Alt]+1 [Enter]](sflag_germany.gif)
