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Jagdscheine


Allgemeine Informationen
Voraussetzungen zur Erteilung eines Jagdscheins
Welche Nachweise werden bei der Antragstellung benötigt?
Welche Gebühren werden erhoben?
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins



Allgemeine Informationen           nach oben

Der Jagdschein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.

Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Im Ausland ausgestellte Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet, noch zum Waffenerwerb.

Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung des Jagdscheines durch die Verwaltungsbehörde geprüft. Außerdem müssen die Jagdhaftpflichtversicherung sowie die Beitragszahlung vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Bei der Ersterteilung des Jagdscheines sowie der Verlängerung muss der Antragsteller in den Diensträumen persönlich vorsprechen.
Wegen der vorherigen Überprüfung der Zuverlässigkeit empfiehlt es sich, beim Erstantrag telefonisch mit uns in Verbindung zu treten.

Der Jagdschein wird nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen im Rahmen der persönlichen Vorsprache ausgestellt. Bitte erkundigen Sie sich ca. 2 Wochen nach Antragstellung, ob die erforderlichen Unterlagen vorliegen.




Voraussetzungen zur Erteilung eines Jagdscheins             nach oben  

Zuverlässigkeit

  • bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung



Welche Nachweise werden bei der Antragstellung benötigt?           nach oben   

Bei Erstantrag:  

  • Schriftlicher Antrag
  • Prüfungszeugnis im Original
  • 1 Passfoto
  • Personalausweis/Reisepass
  • Versicherungsnachweis (Laufzeit beachten)

Bei Verlängerung:

  • Schriftlicher Antrag
  • Versicherungsbestätigung
  • eventuell Pachtnachweis bzw. Nachweis einer entgeltlichen Jagderlaubnis (Reviername und -größe, Dauer)


Welche Gebühren werden erhoben?             nach oben    

Die unten aufgebühren Gebühren sind inklusive Jagdabgabe
(Stand 01. April 2008).

Einjahresjagdschein

   96,00 €

Zweijahresjagdschein

 150,00 €

Dreijahresjagdschein

 180,00 €

Tagesjagdschein

   96,00 €

Weitere Gebühren und Falkner-Jugend-Jagdscheine erfragen Sie bitte beim Ordnungsamt, Zimmer Nr. 154, Tel. 06332/871-329.  




Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins           nach oben     

Den Antrag können Sie hier als Exel-Dokument herunterladen.

Download der Datei Jagdschein - AntragJagdschein - Antrag (33 KB)

Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an

Stadtverwaltung Zweibrücken
- Ordnungsamt -
Herzogstraße 3
66482 Zweibrücken

Beachten Sie, dass Ihr Antrag, falls er per E-Mail an uns geschickt wird, über das Ordnungsamt an die bearbeitende Stelle weitergeleitet wird.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die entsprechende Erlaubnis gefertigt und Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung, dass Sie die Erlaubnis abholen können.

Stand: 13.03.2012