WILLKOMMEN IM RATHAUS

Hundesteuer


Allgemeine Informationen
Steuerbeträge
An-und Abmeldung
Abbuchung der Steuerbeträge

 



Allgemeine Informationen
     nach oben

Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Die Erhebung der Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung der Stadt Zweibrücken vom 14.01.1988, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.09.2001.

Zur Anmeldung kommen Sie bitte persönlich zur Kämmerei, Abteilung Steuerwesen (im Gebäude der KFZ-Zulassung), 2. OG, Zimmer 261. Sie können auch das Anmeldeformular zu Hause ausdrucken und ausgefüllt an uns senden. Sie erhalten dann umgehend den Steuerbescheid und die Hundesteuermarke.

Die Bezahlung der Hundesteuer ist für Sie am einfachsten, wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Hierzu können Sie das Formular Abbuchungsermächtigung ausdrucken und uns zusammen mit der Anmeldung zusenden. Die fälligen Beträge werden Ihnen dann vierteljährlich zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht.

Auch die Abmeldung eines Hundes können Sie persönlich bei uns im Büro vornehmen oder Sie drucken das Abmeldeformular aus und senden es ausgefüllt an die genannte Adresse. Für die Abmeldung benötigen Sie den Kaufvertrag, falls der Hund veräußert wurde. Im Falle des Todes wird eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt benötigt. Wird der Hund im Tierheim abgegeben, ist die Vorlage des Aufnahmevertrages erforderlich. Die Hundesteuermarke ist in jedem Fall zurückzugeben.

Bei einem Umzug melden Sie den Hund in Zweibrücken ab. Eine Ummeldung findet nicht automatisch statt. Sie müssen den Hund daher in Ihrem neuen Wohnort wieder anmelden.


Steuerbeträge
          nach oben

Die Steuer beträgt
für den ersten Hund
  92,00 €
für den zweiten Hund
138,00 €
für jeden weiteren Hund
184,00 €
für jeden Kampfhund
612,00 €



An- und Abmeldung
          nach oben

Die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können sie ganz bequem von zu Hause aus vornehmen. Sie laden sich das entsprechende Formular herunter und schicken das ausgefüllte Formular per Post:

Stadtverwaltung Zweibrücken
Steuerabteilung
Postfach 18 53
66468 Zweibrücken

oder per E-Mail Symbol an uns zurück.

Download Acrobat Reader Logo Acrobat Reader

Download der Datei Hundesteuer_AnmeldungHundesteuer_Anmeldung (27 KB)
Download der Datei Hundesteuer_AnmeldungHundesteuer_Anmeldung (260 KB)

Download der Datei Hundesteuer_AbmeldungHundesteuer_Abmeldung (21 KB)
Download der Datei Hundesteuer_AbmeldungHundesteuer_Abmeldung (259 KB)

Stand: 21.10.2011