WILLKOMMEN IM RATHAUS
Gewerbezentralregister
Allgemeine Information zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wie beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Allgemeine Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich gestellt werden. Die Gebühr beträgt zurzeit 13,00 €.
Für die persönliche Vorsprache steht Ihnen das:
Gewerbeamt
Herr Rastoul / Herr Klich
Herzogstraße 3, Zimmer Nr. 159
66482 Zweibrücken
zur Verfügung.
Hinweis:
Die Stadt Zweibrücken kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die mit Wohnsitz im Stadtgebiet gemeldet sind. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn, stellen.
Wie beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister? 
Bürgerinnen und Bürger: Für die Beantragung muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt
werden.
Firmen: Der Antrag kann nur persönlich vom Geschäftsführer / Gesellschafter /
Vorstand gestellt werden. Für die Beantragung muss ein gültiger
Personalausweis vorgelegt werden.
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