WILLKOMMEN IM RATHAUS
Führungszeugnis
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Der Personalausweis bzw. Reisepass ist zur Beantragung vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Vorlage bei einer Behörde eine genaue Adressangabe sowie die Angabe eines Aktenzeichens erforderlich ist.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und ggf. Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann unter Umständen mehrere Wochen dauern.
Hinweis:
Die Stadtverwaltung Zweibrücken kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die mit einer Wohnung im Stadtgebiet gemeldet sind. Personen, die nicht im Stadtgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag bei der für sie zuständigen Behörde bzw. ggf. direkt beim Bundesamt für Justiz in 53094 Bonn stellen.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.
Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen unter der Telefonnummer: 06332/871-399
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