Führerschein und Fahrerlaubnis
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Ersterteilung von Fahrerlaubnissen
Erweiterung von Fahrerlaubnissen
Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen
Verlängerung von Fahrerlaubnissen
Ersatz von Fahrerlaubnissen
Umtausch der alten Fahrerlaubnis in den neuen Kartenführerschein
Internationaler Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausländische Fahrerlaubnis
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren 
Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers sowie der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter müssen der Teilnahme an dem Modell "Begleitetetes Fahren ab 17" zustimmen.
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis werden folgende Unterlagen gebraucht:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erster Hilfe
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre
- Führerschein und Personalausweis (Originale) der Begleitpersonen/Personalausweise (Originale) der
Eltern
Die Gebühr beträt einschließlich der Ausstellung der Prüfbescheinigung 43,40 €. Für die Herstellung des Führerscheins zum 18. Lebensjahr werden 7,70 € erhoben.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Die benannten Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie müssen 5 Jahre ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 besitzen. (Nachweis ist durch Vorlage des Führerscheins oder einem Auszug aus dem Führerscheinregister zu führen).
Im Verkehrszentralregister dürfen nicht mehr als 3 Punkte eingtragen sein. Für die Überprüfung der Begleitperson ist eine Gebühr von 9,30 € zu entrichten.
Ersterteilung von Fahrerlaubnissen 
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T)
- Unterweisung in Erster Hilfe (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T), nicht älter als 2 Jahre
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
Die Gebühr beträgt einschließlich der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 43,40 €.
Erweiterung von Fahrerlaubnissen 
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Vorhandener Führerschein
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T), falls die letzte Bescheinigung älter als 2 Jahre ist
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- ggf. Unterweisung in Erster Hilfe
Die Gebühr beträgt einschließlich der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 42,60 €.
Bei Erweiterung von A (bis 25 kW) auf A (unbegrenzt) beträgt die Gebühr 24,00 €
Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen
Ist die Fahrerlaubnis entzogen?
Was ist für die Wiedererteilung zu tun?
Setzen Sie sich wegen Auskunft und Beratung frühzeitig mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Zur Beantragung der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T), nicht älter als 2 Jahre
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 6 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T) bzw. Erster Hilfe (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
Die Gebühr beträgt 97,40 - 142,40 €.
Verlängerung von Fahrerlaubnissen
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültiger Führerschein
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
Für Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (nicht älter als 1 Jahr)
Für Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (nicht älter als 1 Jahr)
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (ab Vollendung des 50. Lebensjahres)
Für Fahrgastbeförderung zusätzlich:
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (nicht älter als 1 Jahr)
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (ab Vollendung des 60. Lebensjahres)
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis beträgt die Gebühr
| für Klassen C, C1, CE, C1E | 42,60 € |
| für Klassen D, D1, DE D1E | 55,60 € |
| für die Fahrgastbeförderung | 51,00 € |
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Um einen Ersatz-Führerschein zu beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) ggf. Geburtsurkunde/Stammbuch
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige
Die Gebühr beträgt 47,10 €.
Umtausch der alten Fahrerlaubnis in den neuen Kartenführerschein
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Den alten Führerschein erhalten Sie auf Ihren Wunsch als Erinnerungsstück entwertet zurück.
Zur Beantragung des Umtausches brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Führerschein
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
Die Bearbeitungsgebühr einschließlich der Kosten für die Herstellung des neuen Führerscheins beträgt 24,00 €.
Internationaler Führerschein
Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheines ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- EU-Kartenführerschein (Führerscheine nach dem alten Muster müssen vorher auf EU-Kartenführerscheine umgestellt werden)
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
Die Gebühr beträgt 16,30 €.
Sie können sich hier den Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins downloaden. Das Formular steht Ihnen als Exel-Dokument oder als pdf-Dokument im [Acrobat-Reader] zur Verfügung.
Antrag
Fuehrerschein international - Antrag (21 KB)
Fuehrerschein international - Antrag (5 KB)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültiger Führerschein
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (nicht älter als 1 Jahr)
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (nur für Krankentransporte)
- Ortskundeprüfung (in Zweibrücken nur für Taxen erforderlich)
Die Kosten für die Ersterteilung betragen 55,60 €; die Kosten der Ortskundeprüfung 21,00 €.
Ausländische Fahrerlaubnis 
Umschreibung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
-
Für die Umschreibung der Fahrerlaubnis sind vorzulegen:
- Gültige Ausweispapiere
- Aufenthaltserlaubnis
- Meldebestätigung
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Ausländischer Führerschein (ggf. Übersetzung des Führerscheins von amtlich anerkanntem Übersetzer)
Die Gebühr beträgt einschließlich der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 35,00 €.
- Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 FeV * aufgeführten Staates
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere
- Aufenthaltserlaubnis
- Meldebestätigung
- Biometrisches Passbild
- Ausländischer Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins von amtlich anerkanntem Übersetzer
Die Gebühr beträgt 35,00 €.
- Ausländische Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR oder Anlage 11 FeV *)
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere
- Aufenthaltserlaubnis
- Meldebestätigung
- Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T)
- Unterweisung in Erster Hilfe (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, L, T), nicht älter als 2 Jahre
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- Ausländischer Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins von amtlich anerkanntem Übersetzer
Die Gebühr beträgt 43,40 €.
Hinweis:
FeV * = Fahrerlaubnis-Verordnung

![Deutsche Version [Alt]+1 [Enter]](sflag_germany.gif)
