WILLKOMMEN IM RATHAUS
Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe
nach § 74 KJHG aus Mitteln des Jugendpflegeetats der Stadt Zweibrücken
Zuschüsse an anerkannte Jugendverbände und -gruppen für Fahrten, Freizeiten und Lager
Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Jugengruppenleitern
Förderung von Maßnahmen der anerkannten Jugendverbände
Download des Antrags- sowie Bestätigungsformular und der Teilnehmerliste
über die Gewährung von Zuschüssen an anerkannte Jugendverbände und -gruppen für Fahrten, Freizeiten und Lager
Antragsberechtigte sind Jugendverbände und -gruppen, die als förderungswürdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.
Zuschussberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahre, die ihren Wohnsitz in der Stadt Zweibrücken haben und an einer Maßnahme der anerkannten Jugendverbände und –gruppen teilnehmen.
Diese Altersbegrenzung gilt für alle Teilnehmer, die zum Beginn der Maßnahme das 6. Lebensjahr erreicht und solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zuschüsse werden gewährt
In Zweibrücken und andernorts für mindestens 5 Teilnehmer im Alter von 6 bis 27 Jahren.
Außerdem:
von 5 bis 10 Teilnehmern aus Zweibrücken: 1 Betreuer
von 11 bis 20 Teilnehmern aus Zweibrücken: 2 Betreuer
von 21 bis 30 Teilnehmern aus Zweibrücken: 3 Betreuer und so weiter
Für Betreuer, die Inhaber der Jugendleitercard „Juleica“ sind, wird der Zuschuss (s.u.) verdoppelt!
Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Jugendleiter entsprechend qualifiziert sind.
Tagesfahrten bzw. Wanderungen werden bezuschusst, wenn die Maßnahme mindestens 5 Stunden andauert.
Bei Wochenendmaßnahmen werden zwei Zuschusstage zugrunde gelegt, wenn die Maßnahme insgesamt länger als 24 Stunden dauert.
Bei Fahrten, Wanderungen, Freizeiten wird der An- und Abreisetag als voller Tag bezuschusst, wenn die Abwesenheit länger als 12 Stunden beträgt, ansonsten wird ein halber Tag zugrunde gelegt.
Zuschusswürdige Maßnahmen Zuschuss
a) Tagesfahrten - Wanderung (ohne Übernachtung) 1,50 €/Teiln. aus Zweibrücken
Ausgenommen sind Vereinsmannschaften zu Wett-
kämpfen oder normalem Wochenendsportspielbetrieb.
b) Fahrten, Lager, Freizeiten von 2 bis 28 Tage Dauer 2,00 €/Tag/Teiln. aus Zweibrücken
in Europa und in den Mittelmeer-Anrainerstaaten
sowie den Partnerstädten Zweibrückens
c) Betreuer mit Jugendleitercard (Juleica) erhaltenden doppelten Tagessatz
Antragsformulare können vor Beginn der Maßnahme bei Nicole Buchholz (Stadtjugendpflege) abgeholt oder im Internet unter www.zweibruecken.de, virtuelles Rathaus, Jugendamt – Jugendpflege – heruntergeladen werden.
Die Anträge sind spätestens 8 Wochen nach dem letzten Tag der Maßnahme bei der Stadtjugendpflegerin einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:
1 In Druckbuchstaben, vorzugsweise maschinell geschriebene und von den Teinehmern unterschriebene Teilnehmerlisten (Formblatt, Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Verpflegungstage).
2 Nachweis über den Aufenthalt bzw. die Wanderstrecke (Spalte auf Antragsformular).
3 Belege der einzelnen Übernachtungsorte oder Bestätigungen über die Wanderstrecke im Original.
4 Gegebenenfalls Kopie der Juleicas der betreuenden Jugendleiter.
Die Bezuschussung für Maßnahmen nach Ziffer 4 endet am 15. November des jeweiligen Haushaltsjahres.
Anträge für Maßnahmen, deren Ende den 15.11. überschreiten bzw. nach dem 15.11. durchgeführt werden, werden in das nächste Haushaltsjahr übernommen.
Unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.
Beträge, die kleiner sind als 10,00 €, werden nicht ausgezahlt.
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel.
über die Gewährung von Zuschüssen zur Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Jugendgruppenleitern
Antragsberechtigt sind Jugendverbände, -gruppen und Dachverbände, die als förderungswürdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.
Zuschussberechtigt sind alle ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter ab 16 Jahre, die für einen auf Stadtebene anerkannten Jugendverband tätig sind. In zu begründenden Fällen sind Ausnahmen möglich, über die die Verwaltung des Jugendamtes nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.
Zuschüsse werden gewährt für Jugendgruppenleiterlehrgänge, jedoch nur, wenn der Lehrgang mindestens 8 Stunden dauert. An der Veranstaltung müssen mindestens 5 Gruppenleiter/Anwärter teilnehmen. Bei überregionalen Lehrgängen des Dachverbandes ist eine Ausnahme möglich, wenn das Teilnehmerkontingent von vornherein geringer als in Satz 2 genannt war. Somit stellt sich folgender Sachverhalt für diese Regelung dar:
Tage mit mehr als 4 Stunden Programm 1 Zuschusstag
Tage mit bis zu 4 Stunden Programm 1/2 Zuschusstag
Als Programm wird ein gruppenspezifisches pädagogisch fundiertes Angebot anerkannt.
Umfang der Förderung
Bei Gruppenleiterlehrgängen
a) mit Übernachtung 4,00 € pro Tag und Teilnehmer
b) ohne Übernachtung 3,00 € pro Tag und Teilnehmer
Antragsformulare können vor Beginn der Maßnahme bei Nicole Buchholz (Stadtjugendpflege) abgeholt oder im Internet unter www.zweibruecken.de, virtuelles Rathaus, Jugendamt – Jugendpflege – heruntergeladen werden. Sie sind in Druckbuchstaben, vorzugsweise maschinell auszufüllen.
Die Maßnahme ist bei der Jugendpflegerin 4 Wochen vor Beginn anzumelden!
Dem Antrag sind beizufügen:
ausführliches Lehrgangsprogramm (formlos)
unterschriebene Teilnehmerliste (Formblatt)
Nachweis über den Aufenthalt (Spalte auf dem Antragsformular)
Unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet. Beträge, die kleiner sind als 10,00 €, werden nicht ausgezahlt.
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel.
zur Förderung von Maßnahmen der anerkannten Jugendverbände
Zuschussberechtigt sind alle dem Stadtjugendring angeschlossenen Mitgliedsorganisationen.
Durch einen Pauschalzuschuss werden unterstützt und gefördert im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel:
Ausgestaltung, Ausbau und Unterhaltung des Jugendheimes bzw. der Jugendräume.
Anschaffung eines sport-, spiel- und gruppenspezifischen Gerätes und Materials.
Anschaffung von Büchern, Zeitschriften, Filmen und anderen Medien für die Jugend- und Gruppenarbeit.
Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Als Antrag gilt ein statistischer Erhebungsbogen, der beim Stadtjugendamt jährlich abgeholt oder dort angefordert werden kann.
Der Pauschalzuschuss gliedert sich wie folgt:
Einzelorganisationen 320,00 €
Sammelverbände 900,00 €
Sportjugend (je Mitgliedsverband) 220,00 €
Eine Änderung des Pauschalzuschusses bedarf der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses.
Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss nach Aufforderung des Jugendamtes im nachfolgenden Rechnungsjahr erbracht werden, ansonsten entfällt der Zuschuss im nächsten Jahr.
Weiterhin unterstützt und gefördert werden offene zentrale Veranstaltungen im Sinne der Jugendpflege, internationale Begegnungen, Maßnahmen mit Modellcharakter und soziale Aktivitäten der städtischen Jugendverbände.
Nicht bezuschusst werden Maßnahmen, die ausschließlich innerverbandlichen Charakter haben oder dem organisatorischen Aufbau des Jugendverbandes dienen.
Zuschussanträge sind unter Vorlage einer Aufstellung der entstandenen Kosten für die einzelne Maßnahme beim Jugendamt - Stadtjugendpflege - einzureichen. In begründeten Fällen kann ein Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten gewährt werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes entscheidet über die Bezuschussung der Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Kann über diese Entscheidung keine Einigung herbeigeführt werden, so entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Download des Antragsformular und Teilnehmerliste 
Zuschussantrag auf Mittel des Jugendpflegeetats (21 KB)
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