WILLKOMMEN IM RATHAUS
Floh-, Trödel- und Antikmärkte in Zweibrücken
Flohmarkt-News:
Im Herbst 2011 und Winter 2012 neue Indoor-Märkte
Im ehemaligen City-Outlet sollen Flohmärkte stattfinden. Die Liste zum Runterladen und Ausdrucken enthält die von der Werbegemeinschaft Zweibrücken e.V. geplanten Termine. Die Termine stammen von der Werbegemeinschaft; die Stadt Zweibrücken übernimmt keine Gewähr.
Anmeldung bei Heinz Braun (Flohmarkt-Braun) 06842-7084031, mobil 0178-9317738
Infos auch beim Vorsitzenden Mario Facco: 0172-2892660
Wintertermine20112012 (1131 KB) in der ehemaligen Kaufhalle Zweibrücken / City-Outlet
Rechtliches:
Laut Feiertagsrechtsprechung sind grundsätzlich Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen verboten.
Außnahmen sind nur noch an verkaufsoffenen Sonntagen und an Traditionsterminen möglich .
Die Stadtverwaltung veranstaltet mit einer Ausnahme (Bibliotheksmarkt während des Blumenmarktes) keine Flohmärkte in städtischer Regie. Sie ist lediglich Marktgenehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Platzgelder und die Veranstaltungsmodalitäten werden im Wesentlichen von den Veranstaltern bestimmt.
Die Stadtverwaltung übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Flohmarkttermine. Flohmarkthändlern wird empfohlen, sich vor Anreise bei den Veranstaltern zu vergewissern, ob der jeweilige Flohmarkt stattfindet und zu welchen Bedingungen.
a) Karabulut Saniye , Telefon 06301-5547
Herzogplatz regelmäßig der 2. Samstag im Monat
www.karabulut-maerkte.de
b) Marktbüro der Stadt Zweibrücken Telefon 06332-871333 o. 871343
Nur Bibliotheksmarkt am 13. Mai 2012
in der Herzogstraße zwischen Herzogplatz und Stadtbücherei
c) Werbegemeinschaft Zweibrücken e.V., Telefon 06332-92660
Schlossplatz regelmäßig der 3 Samstag im Monat
www.werbegemeinschaft-zweibruecken.de
Andere Veranstalter sind zur Zeit nicht bekannt aber möglich.
In der Regel handelt es sich um Gebrauchtwarenmärkte mit gemischtem Angebot.
Sofern die Veranstalter Neuwaren zulassen, benötigen die Händler eine Reisegewerbekarte,
auf behördlich festgesetzen Märkten langt eine einfache Gewerbeanmeldung mit
dem entsprechenden Eintrag: Handel mit "dem und dem" .
Dies gilt natürlich auch für gewerbliches Anbieten von Gebrauchtwaren.
Auf Flohmärkten besteht insbesondere ein Handelsverbot für folgende Waren:
- Waffen gemäß des Bundeswaffengesetzes
- jugendgefährdende Schriften (insbesondere Videos, DVD's oder andere Datenträger)
- nationalsozialistische Waren und Symbole
Grundsätzliche Fragen zu den Floh- und Trödelmärkten?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail:
Märkte und Sondernutzungen
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