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Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen zur Erteilung des Fischereischeins
Welche Nachweise werden bei Antragstellung benötigt?
Welche Gebühren werden erhoben?
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
Allgemeine Informationen 
Das Landesfischereigesetz unterscheidet drei Arten von Fischereischeinen:
- Erwachsenenfischereischein (Fischerprüfung Voraussetzung)
- Jugendfischereischein
- Sonderfischereischein (Behinderte - ab 16 Jahren, ohne Prüfungsvoraussetzung)
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe unter Punkt "Voraussetzungen zur Erteilung des Fischereischeins") erteilt bzw. verlängert. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Rheinland-Pfalz und auch in allen anderen Bundesländern.
Aus anderen Bundesländern zugezogenen Personen wird ein dort erteilter gültiger Fischereischein direkt umgeschrieben.
Im Ausland erteilte Fischereischeine berechtigen nicht zum Fischen in Rheinland-Pfalz.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Fischereischeinen für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Zweibrücken haben, liegt beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zweibrücken.
Bei der Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller in den Diensträumen der Stadtverwaltung persönlich vorsprechen.
Wegen der vorherigen Überprüfung der Zuverlässigkeit empfiehlt es sich, den Antrag bereits vorher zu stellen.
Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeins 
- Staatliche Fischerprüfung
- Zuverlässigkeit
Welche Nachweise werden bei der Antragstellung benötigt?
- Fischereischein
bei Erstantrag zusätzlich:
Den Antrag können Sie hier als Exel-Dokument oder als pdf-Dokument herunterladen.
Fischereischein Antrag (25 KB)
Fischereischein - Antrag (8 KB)
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung Zweibrücken
- Ordnungsamt -
Herzogstraße 3
66482 Zweibrücken
Ansprechpartner: Herr Schaubeck, Tel. 06332 / 871-329
Beachten Sie, dass Ihr Antrag, falls er per E-Mail an uns geschickt wird, über das Ordnungsamt an die bearbeitende Stelle weitergeleitet wird.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die entsprechende Erlaubnis gefertigt und Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung, dass Sie die Erlaubnis abholen können.
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