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  • > Ordnungsamt > Straßenverkehrswesen > Fahrerlaubniswesen > Fahrlehrererlaubnis

    Fahrlehrererlaubnis


    Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.

    Für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:

    • Geburtsurkunde
    • Amtliche Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
    • Lebenslauf
    • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (TÜV), nicht älter als 1 Jahr
    • Führerschein oder beglaubigte Ablichtung des Führerscheins
    • Unterlagen über Fahrpraxis
    • Nachweis über Vorbildung
    • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgebührten Ausbildung (ist nach Abschluss der Ausbildung nachzureichen)
    • Bei Antrag auf Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE - Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung und das Berichtsheft (sind nach Abschluss der Ausbildung nachzureichen)

    Die Gebühr beträgt einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins 45,20 €, bei Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins zusätzlich 40,90 €. 

    Stand: 09.07.2010