WILLKOMMEN IM RATHAUS

Fahrgastbeförderung (Taxierlaubnis)



Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, Taxen oder Mietwagen     

Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.

Für die Erteilung der Genehmigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • des Finanzamts
    • der Gemeinde
    • der Träger der Sozialversicherung
    • der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapitalbescheinigung/bestätigte Vermögensübersicht bei Taxen und Mietwagenverkehr
  • Führungszeugnis

Bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, zusätzlich

  • beglaubigte Abschrift der Eintragungen
  • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste

Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Genehmigung.

Stand: 10.01.2012