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Bankabbuchung zu den fälligen Steuerterminen


Warum Bankabbuchung?
Für welche Abgaben sollte eine Einzugsermächtigung erteilt werden?
Weitere Auskünfte
Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung



Warum Bankabbuchung?     nach oben

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zweibrücken erwarten, dass die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich gehalten werden. Deshalb bieten wir seit Jahren die Möglichkeit der Bankabbuchung an. Man erteilt einmal eine Einzugsermächtigung und alles andere erledigt automatisch und termingerecht die Datenverarbeitung. Die große Mehrheit der Steuerzahler macht von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. Die zeit- und personalaufwendige Verbuchung von Einzelüberweisungen oder Bareinzahlungen wird dadurch eingespart. Außerdem bietet das Verfahren eine Menge weiterer Vorteile:

  • Zahlungstermine brauchen nicht mehr überwacht werden.
  • Zeitersparnis, da das Ausfüllen der Überweisungsaufträge und der Besuch der Bank oder Sparkasse entfällt.
  • Keine Falschbuchungen oder Fehlüberweisungen (wir geben zum Fälligkeitstermin unserer Hausbank per Datenverarbeitung den Auftrag, den fälligen Betrag bei Ihnen einzuziehen, gleichzeitig wird Ihre Zahlung automatisch bei uns zugeordnet). Einfacher, bequemer und "richtiger" geht es nicht!
  • Zahlungserinnerungen oder gebührenpflichtige Mahnungen mit Säumniszuschlägen entfallen.
  • Erstattungen können schneller und ohne Rückfragen vorgenommen werden, da die Bankverbindung gespeichert ist.
  • Billigere Buchungspostengebühren bei einigen Kreditinstituten.


Für welche Abgaben sollte eine Einzugsermächtigung erteilt werden       nach oben

Einzugsermächtigungen eignen sich insbesondere für

  • Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • sonstige wiederkehrende Einnahmen

Die Einzugsermächtigung kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Für weitere Informationen stehen unsere Mitarbeiter


Weitere Auskünfte         nach oben

Unsere nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte zur Einzugsermächtigung.


Frau Heintz Tel: 06332-871-262
Frau Pierrot Tel: 06332-871-257
Frau Klug-Sieber Tel: 06332/871-259
Frau Wegner Tel: 06332/871-258
Frau Weick Tel: 06332/871-251
Frau Schlimmer Tel: 06332/871-256
Frau Dillinger-Schneider Tel: 06332/871-260
Frau Altvater Tel: 06332/871-260


Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung       nach oben

Wir haben Ihnen bereits eine Erklärung vorbereitet, die Sie nur noch ergänzen, unterschreiben und uns zuschicken müssen.

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Stand: 03.02.2012