WILLKOMMEN IM RATHAUS

Beglaubigungen


Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften
Öffnungszeiten



Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen       nach oben

Abschriften oder Ablichtungen, die Sie beglaubigen lassen wollen, müssen von einer deutschen Behörde ausgestellt sein oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Zur Beglaubigung einer Abschrift oder einer Ablichtung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie das Originaldokument mit vorlegen.

Die Gebühr beträgt 3,00 € je Beglaubigung.

 


Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen     nach oben

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist nur zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Die amtliche Beglaubigung darf nur erfolgen, wenn die Unterschrift oder das Handzeichen in Gegenwart des für die Beglaubigung zuständigen Sachbearbeiters vollzogen oder anerkannt wird.

Die persönliche Vorsprache ist immer erforderlich. Der Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.

Die Gebühr beträgt 3,00 €.

 


Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften      nach oben

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist erforderlich, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Eintragungsbewilligung
    Eintragung eines Rechts in das Grundbuch
  • Löschungsbewilligung
    Löschung eines Rechts im Grundbuch
  • Anmeldungen zum Vereinsregister

Die Unterschriften müssen immer persönlich in Gegenwart des für die Beglaubigung zuständigen Sachbearbeiters vollzogen werden. Der Personalweis oder Reisepass ist vorzulegen.

Die Gebühr beträgt 11,00 € je Vorgang.




Öffnungszeiten        nach oben

Montag bis Freitag:          08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

Stand: 28.10.2011