Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften
Öffnungszeiten
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen 
Abschriften oder Ablichtungen, die Sie beglaubigen lassen wollen, müssen von einer deutschen Behörde ausgestellt sein oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
Zur Beglaubigung einer Abschrift oder einer Ablichtung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie das Originaldokument mit vorlegen.
Die Gebühr beträgt 3,00 € je Beglaubigung.
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen 
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist nur zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Die amtliche Beglaubigung darf nur erfolgen, wenn die Unterschrift oder das Handzeichen in Gegenwart des für die Beglaubigung zuständigen Sachbearbeiters vollzogen oder anerkannt wird.
Die persönliche Vorsprache ist immer erforderlich. Der Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 3,00 €.
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften 
Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist erforderlich, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Eintragungsbewilligung
Eintragung eines Rechts in das Grundbuch - Löschungsbewilligung
Löschung eines Rechts im Grundbuch - Anmeldungen zum Vereinsregister
Die Unterschriften müssen immer persönlich in Gegenwart des für die Beglaubigung zuständigen Sachbearbeiters vollzogen werden. Der Personalweis oder Reisepass ist vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 11,00 € je Vorgang.
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

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