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    Ausweisangelegenheiten


    Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
    Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
    Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses


    Allgemeine Reisehinweise:

    Allgemeine Reisehinweise finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de ) unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise". Hier finden Sie Reiseinformationen sowie Hinweise zur Sicherheitslage in einzelnen Staaten. Gegebenenfalls steht hier auch eine Reisewarnung, wenn das Auswärtige Amt aufgrund akuter Gefahren für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder eine Region eines Landes warnt. 

    Reisehinweise für USA-Reisen ab dem 12. Januar 2009

    Download der Datei visumfreies Reisen in die USAvisumfreies Reisen in die USA (92 KB)



    Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises            nach oben
          

    Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.

    • Mitzubringen sind:

      - Lichtbild aus neuester Zeit
      - Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
      - keine abgerundeten Ecken
      - heller Hintergrund
      - Maße für das Gesicht 20 - 25 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
    • bisherige Ausweisdokumente (alter Personalausweis) oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein alter Personalausweis vorhanden)

    Die Gebühren betragen 8,00 € je Ausweis. Die erstmalige Ausstellung für Personen unter 21 Jahren ist gebührenfrei.

    Der Bundespersonalausweis gilt zehn Jahre, ausgenommen hiervon sind Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

    Für Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die persönliche Vorsprache der Personensorgeberechtigten (evtl. gerichtliche Sorgerechtsregelung) und dessen Ausweis erforderlich.

    In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vorläufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine Gebühr von 8,00 € zu entrichten ist. Hierfür ist ein weiteres Lichtbild erforderlich.

    Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis A/B sowie die übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Bei Verheirateten ist außerdem eine Heiratsurkunde mit Übersetzung notwendig.

    Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

     


    Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
                nach oben

    Der Pass ist persönlich zu beantragen.

    Mitzubringen sind:

    Lichtbild aus neuester Zeit (biometrisches Lichtbild - für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen, siehe Foto-Mustertafel)

    Download der Datei Foto-MustertafelFoto-Mustertafel (1608 KB)

    - Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
    - keine abgerundeten Ecken
    - heller Hintergrund
    - Maße für das Gesicht w32 - h36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn

    • bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass oder Personalausweis) oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein altes Dokument vorhanden ist)

    Die Gebühren betragen 59,00 € für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und
    37,50 € für die Ausstellung an Personen, welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies gilt auch für Kinder). Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen sogenannten Expressreisepass zu beantragen. Die Gebühren betragen 91,00 € (ab dem 24. Lebensjahr) bzw. 59,50 € (unter dem 24. Lebensjahr). Die Auslieferung des Expressreisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt ca. 3 Arbeitstage nach der Beantragung.

    Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

    Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder ist die persönliche Vorsprache der Kinder ab 6 Jahren und der Personensorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass erforderlich (evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).

    Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis A/B sowie die übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Bei Verheirateten ist außerdem eine Heiratsurkunde mit Übersetzung notwendig.




    Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses       nach oben

    Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Erziehungsberechtigten und die Kinder ab dem 6. Lebensjahr vorsprechen.

    Mitzubringen sind:

    Ein Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes
    (für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen, siehe Foto-Mustertafel)

    Download der Datei Foto-MustertafelFoto-Mustertafel (1608 KB)

    Eventuell bisherige Ausweisdokumente

    • Abstammungsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
    • Sorgerechtsbeschluss (bei getrennt lebenden Eltern, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht)

    Die Gebühr beträgt 13,00 €.

    Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Personalausweis zu beantragen.

    Stand: 10.05.2010