WILLKOMMEN IM RATHAUS
Ausweisangelegenheiten
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses
Allgemeine Reisehinweise:
Allgemeine Reisehinweise finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de ) unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise". Hier finden Sie Reiseinformationen sowie Hinweise zur Sicherheitslage in einzelnen Staaten. Gegebenenfalls steht hier auch eine Reisewarnung, wenn das Auswärtige Amt aufgrund akuter Gefahren für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder eine Region eines Landes warnt.
Reisehinweise für USA-Reisen ab dem 12. Januar 2009
visumfreies Reisen in die USA (92 KB)
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises 
Die Stadtverwaltung Zweibrücken als Ordnungsbehörde - Bürgerbüro- informiert:
Der neue Personalausweis ist da!
Seit dem 1. November 2010 erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.
Mitzubringen sind:
1. Lichtbild aus neuester Zeit (biometrisch)
- Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
- keine abgerundeten Ecken
- heller Hintergrund
- Maße für das Gesicht 32 - 36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
2. bisherige Ausweisdokumente
(alter Personalausweis) oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein alter Personalausweis vorhanden).
Bei Ausstellung von Personalausweisen an Kinder ist die persönliche Vorsprache der Kinder ab 6 Jahren und der Sorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass erforderlich (evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).
In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vorläufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine Gebühr von 10,00 € zu entrichten ist. Hierfür ist ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich.
Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis A/B sowie die übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Bei Verheirateten ist außerdem eine Heiratsurkunde mit Übersetzung notwendig.
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Der Pass ist persönlich zu beantragen.
Mitzubringen sind:
1. Lichtbild aus neuester Zeit (biometrisch)
- Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
- keine abgerundeten Ecken
- heller Hintergrund
- Maße für das Gesicht 32 - 36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
2. bisherige Ausweisdokumente
(alter Reisepass oder Personalausweis) oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein altes Dokument vorhanden ist).
Die Gebühren betragen 59,00 € für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und
37,50 € für die Ausstellung an Personen, welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies gilt auch für Kinder). Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen sogenannten Expressreisepass zu beantragen. Die Gebühren betragen 91,00 € (ab dem 24. Lebensjahr) bzw. 69,50 € (unter dem 24. Lebensjahr). Die Auslieferung des Expressreisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt ca. 3 Arbeitstage nach der Beantragung im Bürgerbüro.
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder ist die persönliche Vorsprache der Kinder ab 6 Jahren und der Sorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass erforderlich (evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).
Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis A/B sowie die übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Bei Verheirateten ist außerdem eine Heiratsurkunde mit Übersetzung notwendig.
Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses 
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Sorgeberechtigte und die Kinder ab dem 6. Lebensjahr vorsprechen. Eine Ausstellung ist maximal bis zum 12. Lebensjahr möglich.
Mitzubringen sind:
1. Ein Lichtbild aus neuester Zeit (biometrisch)
unabhängig vom Alter des Kindes
(für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen, siehe Foto-Mustertafel)
Foto-Mustertafel (1608 KB)
2. Bisherige Ausweisdokumente, wenn vorhanden, ansonsten:
Abstammungsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
3. Sorgerechtsbeschluss
(bei getrennt lebenden Eltern, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht)
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
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