WILLKOMMEN IM RATHAUS
Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- ggf. Anhängerverzeichnis
- Erklärung des Halters oder Eigentümers, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder Verwertungsnachweis bzw. Erklärung über Entsorgung im Ausland.
Hinweis:
Bei der Außerbetriebsetzung muss direkt am Schalter eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob
a) das Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug reserviert werden soll (fahrzeuggebundene Anschlussreservierung),
b) das Kennzeichen für den eingetragenen Fahrzeughalter reserviert werden soll (haltergebundene Anschlussreservierung: das Kennzeichen soll für ihr neues Fahrzeug verwendet werden, nach ca. 3-5 Tagen steht Ihnen ihr bisheriges Kennzeichen für ihr neues Fahrzeug zur Verfügung), oder
c) keine Anschlussreservierung gewünscht wird.
Bitte beachten:
Spätere Änderungswünsche sind nicht mehr möglich! Die Reservierungsdauer beträgt bei Alternative a) 1 Jahr, bei Alternative b) 3 Monate!
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