WILLKOMMEN IM RATHAUS

Ausländerwesen



Anschrift:
Ausländerbehörde
Herzogstraße 3
Zimmer 034
66482 Zweibrücken

Auskunftstelle:
Telefon: 06332/871-351 und 362
Fax:      06332/871-368
E-Mail Symbol 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag  08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag           14.00 - 16.00 Uhr

Zur Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen bringen Sie bitte Ihren Pass oder Personalausweis (nur EU-Angehörige) mit.

"Neue Unionsbürger" sollten vor erstmaliger Ausstellung ihrer Freizügigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Arbeitsverwaltung wegen der EU-Arbeitsgenehmigung vorsprechen!

Zur Ausstellung und Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen bitten wir um Vorlage des obengenannten Antrags und der entsprechenden Unterlagen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter den oben genannten Telefonnummern gerne zur Verfügung.

Stand: 08.08.2011