WILLKOMMEN IM RATHAUS
Ausländerwesen
- Antrag und Merkblatt für Besuchsaufenthalte in Deutschland
- Studien- und längerfristige Aufenthalte in Deutschland
- Elektronischer Aufenthaltstitel
Anschrift:
Ausländerbehörde
Herzogstraße 3
Zimmer 034
66482 Zweibrücken
Auskunftstelle:
Telefon: 06332/871-351 und 362
Fax: 06332/871-368
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Zur Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen bringen Sie bitte Ihren Pass oder Personalausweis (nur EU-Angehörige) mit.
"Neue Unionsbürger" sollten vor erstmaliger Ausstellung ihrer Freizügigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Arbeitsverwaltung wegen der EU-Arbeitsgenehmigung vorsprechen!
Zur Ausstellung und Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen bitten wir um Vorlage des obengenannten Antrags und der entsprechenden Unterlagen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter den oben genannten Telefonnummern gerne zur Verfügung.
![Deutsche Version [Alt]+1 [Enter] Deutsche Version [Alt]+1 [Enter]](sflag_germany.gif)
