WILLKOMMEN IM RATHAUS

Aufgabe des Behindertenbeauftragten



Das Büro des Behindertenbeauftragten ist seit 1991 bei der Stadt Zweibrücken eingerichtet.
Es werden dort folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Anträge auf Feststellung einer Behinderung
  • Änderungsanträge („Verschlimmerungsanträge“)
  • Anhörung/Widersprüche zur Niederschrift in den oben genannten Antragsangelegenheiten
  • Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (nur schwerbehinderte Menschen mit Eintrag "Rf" im Schwerbehindertenausweis)
  • Beratung über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei bereits anerkannter Behinderung (z. B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ...)
  • Hilfe bei der Suche nach behindertengerechtem Wohnraum
  • Informationen über barrierefreies Bauen
  • Kontaktstelle zu anderen Ämtern, Behörden und Institutionen
  • Kontaktstellen zu Selbsthilfegruppen
  • Ansprechpartner für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes (innerhalb des Stadtgebietes)
  • Umsetzung des „Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“

Stand: 16.01.2008