WILLKOMMEN IM RATHAUS
Aufgabe des Behindertenbeauftragten
Das Büro des Behindertenbeauftragten ist seit 1991 bei der Stadt Zweibrücken eingerichtet.
Es werden dort folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Anträge auf Feststellung einer Behinderung
- Änderungsanträge („Verschlimmerungsanträge“)
- Anhörung/Widersprüche zur Niederschrift in den oben genannten Antragsangelegenheiten
- Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (nur schwerbehinderte Menschen mit Eintrag "Rf" im Schwerbehindertenausweis)
- Beratung über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei bereits anerkannter Behinderung (z. B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ...)
- Hilfe bei der Suche nach behindertengerechtem Wohnraum
- Informationen über barrierefreies Bauen
- Kontaktstelle zu anderen Ämtern, Behörden und Institutionen
- Kontaktstellen zu Selbsthilfegruppen
- Ansprechpartner für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes (innerhalb des Stadtgebietes)
- Umsetzung des „Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“
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